Ausbildungsvoraussetzungen Heilerziehungspflegehelfer/in
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Hauptschulabschluss und
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mit Berufsausbildung: ein Jahr Vorpraktikum
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ohne Berufsausbildung: zwei Jahre Vorpraktikum
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Bei einer abgeschlossenen einschlägigenBerufsausbildung (z. B. Sozialpfleger/in, Kinderpfleger/in) ist in der Regel kein Vorpraktikum abzuleisten
Die Ableistung des Vorpraktikums ist in einer unserer Einrichtungen möglich.
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Daher muss auch ein Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen
werden.
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| Einführungstage |
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