Ausbildungsvoraussetzungen Heilerziehungspflegehelfer/in



Hauptschulabschluss und

mit Berufsausbildung:
ein Jahr Vorpraktikum

ohne Berufsausbildung:
zwei Jahre Vorpraktikum

Bei einer  abgeschlossenen einschlägigenBerufsausbildung (z. B. Sozialpfleger/in, Kinderpfleger/in) ist in der Regel kein Vorpraktikum abzuleisten

Vorpraktikum bedeutet berufliche Erfahrung in den Bereichen Hauswirtschaft, Erziehung, Pflege, Heilhilfsberufe.

Die Führung eines Mehrpersonenhaushaltes (mindestens 4 Jahre), Zivildienst, Praktika können angerechnet werden.

Die Ableistung des Vorpraktikums ist in einer unserer Einrichtungen möglich.

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Daher muss auch ein Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen werden.





 
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Einführungstage