Ausbildungsvoraussetzungen Heilerziehungspfleger/in
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Mittlerer Bildungsabschluss und |
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Abgeschlossene 2-jährige Berufsausbildung:
1 Jahr Vorpraktikum
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Ohne Berufsausbildung:
2 Jahre Vorpraktikum
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Ohne Berufsausbildung: (Abitur/Fachabitur)
1 Jahr Vorpraktikum
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Bei einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung (z. B. Heilerziehungspflegehelfer/in, Sozialpfleger/in, Kinderpfleger/in) ist in der Regel kein Vorpraktikum
abzuleisten
Vorpraktikum bedeutet berufliche Erfahrung in den Bereichen Hauswirtschaft, Erziehung, Pflege, Heilberufe.
Die Führung eines Mehrpersonenhaushaltes (min. 4 Jahre), Zivildienst, Praktika u. ä. können auf das Vorpraktikum angerechnet
werden.
Die Ableistung des Vorpraktikums ist auch in einer unserer Einrichtungen möglich.
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Daher muss auch ein Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen
werden.
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