Ausbildungsvoraussetzungen Heilerziehungspfleger/in

Mittlerer Bildungsabschluss und

Abgeschlossene
2-jährige
Berufsausbildung:

1 Jahr Vorpraktikum

Ohne
Berufsausbildung:


2 Jahre Vorpraktikum

Ohne
Berufsausbildung:
(Abitur/Fachabitur)

1 Jahr Vorpraktikum

Bei einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung (z. B. Heilerziehungspflegehelfer/in, Sozialpfleger/in, Kinderpfleger/in) ist in der Regel kein Vorpraktikum abzuleisten

Vorpraktikum bedeutet berufliche Erfahrung in den Bereichen Hauswirtschaft, Erziehung, Pflege, Heilberufe.

Die Führung eines Mehrpersonenhaushaltes (min. 4 Jahre), Zivildienst, Praktika u. ä. können auf das Vorpraktikum angerechnet werden.

Die Ableistung des Vorpraktikums ist auch in einer unserer Einrichtungen möglich.

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Daher muss auch ein Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen werden.



 
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